+49 /0/ 7154 81 703 40 mail@venedium.de

Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB gelten nur für Lieferungen von Waren und Leistungen (zusammenfassend: „Lieferungen“), welche wir an einen Unternehmer („Kunde“) erbringt, dessen Sitz oder im eigenen Namen auftretende Niederlassung sich nicht in Deutschland befindet.
Von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben diese in unserem Angebot ausdrücklich festgelegt.

2. Angebot
Angaben über die Beschaffenheit unserer Waren ergeben sich ausschließlich und abschließend aus der jeweiligen Technischen Spezifikation. An zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Konstruktionsunterlagen, etc., behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. An Angebote halten wir uns 30 Kalendertage, gerechnet ab Angebotsdatum, gebunden.

3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang
Preise gelten ab Werk („Erfüllungsort“) gemäß INCOTERMS 2010 zuzüglich Verpackung. Preise sind Netto-Preise in EURO, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Deutschland und ohne weitere Abzüge, es sei denn der Kunde erbringt den amtlichen Nachweis eines umsatzsteuerbefreiten Exports der Ware.
Wir sind nicht verpflichtet, für die Aus-, Durch- oder Einfuhr erforderliche Genehmigungen, Zollerklärungen, Lizenzen oder sonstige Dokumente zu besorgen oder zu erstellen. Auf Verlangen, Gefahr und Kosten des Kunden unterstützen wir jedoch bei der Beschaffung der von dem Kunden bezeichneten Dokumente.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie keine wesentliche Vertragsverletzung darstellen und können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
Die Gefahr geht auch bei Vereinbarung von INCOTERMS 2010 der Gruppe F oder C oder Frei-Haus-Lieferungen am Erfüllungsort nach 3.1 auf den Kunden über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde einer Abnahmeverpflichtung nicht nachgekommen ist.

4. Selbstbelieferungsvorbehalt
Ist die vertraglich vereinbarte Lieferung nicht verfügbar, weil wir von eigenen Lieferanten nicht beliefert wurden oder unser Vorrat für die Lieferung erschöpft ist, sind wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Lieferung zu erbringen. Ist uns dies nicht möglich, können wir vom Vertrag zurücktreten.

5. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung an unserem Sitz fällig. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung in EURO auf das von uns genannte Konto zu erbringen. Transfer-, Umtausch- und sonstige Zahlungsgebühren sind vom Kunden zu tragen. Erfolgt die Zahlung nicht zur Fälligkeit, hat der Kunde Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu leisten.
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Aufrechnung mit Forderungen in Fremdwährungen erfolgt diese zu dem Kurs der EZB zum Zeitpunkt der Aufrechnung oder des Urteils.

6. Liefertermine
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Embargos etc. zurückführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Wird die vereinbarte Lieferzeit überschritten, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, daß ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 3 % des Netto-Preises des Teils der Lieferung verlangen, der infolge Verzuges vom Kunden nicht verwendet werden kann.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Verspätung der Lieferung über die in 6.3 genannten Grenzen hinaus, sind auch nach Ablauf einer etwaigen vom Kunden gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haften.
Der Kunde kann eine Vertragsaufhebung nur verlangen, soweit wir die Verspätung der Lieferung zu vertreten haben und uns der Kunde eine angemessene Frist zur Erbringung der Lieferung gesetzt hat mit der Erklärung, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung ab, und die Frist erfolglos verstrichen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
Wir sind berechtigt, vertragliche Pflichten nach dem vorgesehenen Termin zu erfüllen, wenn der Kunde von der Terminüberschreitung informiert und ihm ein Zeitraum für die Erfüllung mitgeteilt wird. Der Kunde kann der Erfüllung innerhalb angemessener Frist widersprechen, wenn die Erfüllung unzumutbar ist. Der Widerspruch ist nur wirksam, wenn er uns vor Beginn der Erfüllung zugeht.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Die Regelung der Preis- und Leistungsgefahr in 10. wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht verändert.

8. Vertragswidrige Ware
Unsere Haftung für vertragswidrige Ware (Art. 35 CISG) oder Rechtsmängel (Art. 41 CISG) regelt sich abschließend wie folgt:
Die Beschaffenheit unserer Waren ist abschließend in der jeweiligen Technischen Spezifikation („TS“) festgelegt. Alle dort nicht aufgeführten Eigenschaften sind nicht Gegenstand unserer Haftung für vertragswidrige Ware. Grundsätzlich obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die Eignung des jeweiligen Warentyps für den beabsichtigten Verwendungszweck hin zu prüfen.
Bei Lieferungen von Waren, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die in der jeweiligen TS aufgeführte Beschaffenheit aufweisen („vertragswidrige Waren“), bessern wir nach unserer Wahl unentgeltlich nach oder liefern unentgeltlich Ersatz („Nacherfüllung“).
Durch die Nacherfüllung beginnt keine neue Verjährungsfrist (8.4).
Ansprüche wegen Lieferung vertragswidriger Ware verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag der Übergabe der Ware an bzw. der Ablehnung der Annahme der Ware durch den Kunden.
Der Kunden wird vertragswidrige Ware unverzüglich schriftlich rügen (Art. 38 Abs. 1 CISG). Zu der Rüge gehört die Mitteilung der die Lieferung betreffenden Daten der Lieferung (Lieferscheinnummer, Bar-Code, etc.).
Soweit uns der Kunde keine Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit gewährt, sind wir von der Haftung für die Lieferung von vertragswidriger Ware befreit.
Das uns zustehende Nacherfüllungsrecht nach Art. 48 CISG entfällt nur, wenn der Käufer auf eine Nacherfüllungsankündigung des Verkäufers innerhalb von zwei (2) Kalendertagen nachvollziehbar schriftlich darlegt, warum eine Nacherfüllung für ihn unzumutbar ist. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung bei uns maßgebend.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Vertrag aufheben oder die Vergütung mindern.
Ansprüche wegen vertragswidriger Ware bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
Weitergehende oder andere als die in 8. geregelten Ansprüche des Kunden aus der Lieferung vertragswidriger Ware, insbesondere auf Schadenersatz wegen der Lieferung vertragswidriger Ware sind ausgeschlossen.

9. Rückrufe
Vor einer Rückrufaktion, die ganz oder teilweise Folge eines Mangels des von uns gelieferten Vertragsgegenstandes ist, müssen wir unterrichtet werden, damit wir die Möglichkeit zur Mitwirkung haben und uns mit dem Kunden über eine effiziente Durchführung austauschen können.

10. Schutzrechtsverletzungen, sonstige Rechtsmängel
Sofern nicht anders vereinbart erbringen wir Lieferungen frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter in Deutschland („Schutzrechte“). Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch eine von uns erbrachte und vom Kunden vertragsgemäß genutzte Lieferung berechtigte Ansprüche gegen unseren Kunden erhebt, haften wir innerhalb der in 8.4 bestimmten Frist wie folgt:
Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder sie austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden das Recht auf Aufhebung des Vertrages oder Minderung zu. Die Regelungen in 8.6 und 8.10 gelten entsprechend.
Die Erfüllung der vorstehend genannten Verpflichtungen setzt voraus, daß uns der Kunde über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, wird er den Dritten darauf hinweisen, daß mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, daß die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
Weitergehende oder andere als die in 9. geregelten Ansprüche des Kunden wegen eines Rechtsmangels, insbesondere auf Schadenersatz, gegen uns sind ausgeschlossen.
Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren gemäß 8.4.

11. Vertragsaufhebung
Der Kunde ist zur Aufhebung des Vertrages nur berechtigt, nachdem er uns die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht hat und eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.
Wenn der Kunde Ersatzlieferung, Nachbesserung oder sonst Erfüllung geltend macht, ist er über eine angemessene Zeit daran gebunden, ohne den Vertrag aufheben zu können. Dies gilt auch für den Fall der Ankündigung der Nacherfüllung durch uns (8.7).
Der Kunde hat die Aufhebung des Vertrages im Übrigen innerhalb angemessener Frist schriftlich und unmittelbar an uns zu erklären.

12. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
Soweit uns die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, daß wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Der Schadenersatzanspruch des Kunden ist beschränkt auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit vom Kunden nicht verwendet werden kann. Dies gilt nicht, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zur Vertragsaufhebung bleibt unberührt.
Sofern Ereignisse Höherer Gewalt (6.2) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns ein Recht auf Vertragsaufhebung zu. Die Ausübung des Rechts auf Vertragsaufhebung werden wir nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

13. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder um eine vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung handelt.
Unsere Schadensersatzverpflichtung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit unsere Haftung gemäß 12. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, und sonstiger Erfüllungsgehilfen, nicht aber für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter.
Vertragliche und außervertragliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz verjähren mit Ablauf der für Ansprüche wegen Lieferung vertragswidriger Ware geltenden Verjährungsfrist gemäß 8.4.

14. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen etc. sind ausschließlich in deutscher Sprache verbindlich. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zeichnungen, technischen Dokumente, Anlagen, Diagramme, Betriebs- und Wartungshandbücher, Kataloge, Spezifikationen, Normen und sonstigen vom Kunden anzufertigenden oder zu beschaffenden Dokumente in Deutsch anzufertigen.

15. Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitteilungen per Telefax genügen der Schriftform.

16. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselforderungen ist Stuttgart/Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz, bzw. Niederlassung zu verklagen.

17. Anwendbares Recht
Es gilt das Übereinkommen der Vereinigten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) und subsidiär das materielle deutsche Recht.