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Allgemeine Bedingungen für den Einkauf von Waren – Einkaufsbedingungen:

1. Geltungsbereich

Unsere Verträge werden ausschließlich unter Zugrundlegung dieser Einkaufsbedingungen abgeschlossen. Dies gilt auch für künftige Geschäfte. Abweichenden Bedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen, diese werden auch nicht durch die Annahme oder wiederholte Abnahme der Ware ohne nochmaligen ausdrücklichen Widerspruch anerkannt.

2. Angebot

2.1  Die Ausarbeitung eines Angebots durch den Lieferanten erfolgt unentgeltlich.

2.2  Der Lieferant ist mindestens 14 Kalendertage ab Eingang bei uns an sein Angebot gebunden.

3. Bestellungen

3.1  Es gilt allein der Inhalt unserer schriftlichen Bestellungen. Mündlich erteilte Aufträge oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung gültig. Lieferabrufe dürfen auch durch Datenfernübertragung erfolgen.

3.2  Unsere Aufträge sind innerhalb von zehn Tagen schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir an unseren Auftrag nicht mehr gebunden.

3.3  Weicht die Auftragsbestätigung von unserer Bestellung ab, so hat der Lieferant auf die Abweichungen schriftlich hinzuweisen. Durch die Auftragsbestätigung garantiert der Lieferant, dass die bestellte Ware die von uns geforderte Beschaffenheit aufweist.

4. Liefertermine und Verzug

4.1  Die in unserer Bestellung genannten Liefertermine sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware an unserer Geschäftsadresse oder am von uns angegebenen Lieferort.

4.2  Hat der Lieferant den vereinbarten Liefertermin nicht eingehalten und haben wir ihm zur Lieferung erfolglos eine angemessene Frist gesetzt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder/und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Droht eine Lieferverzögerung, muss uns der Lieferant umgehend hierüber informieren.

5. Lieferung und Verpackung

5.1  Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Lieferanten DDP(Incoterms2010) an unsere Geschäftsadresse oder den von uns angegebenen Lieferort.

5.2  Soweit im Einzelfall Lieferung ab Werk vereinbart ist, hat der Lieferant für die für uns günstigste Verfrachtung und für die richtige Deklaration (zum Warenwert) zu sorgen. Auch in diesem Fall haftet der Lieferant für Transportschäden.

6. Mängelansprüche

6.1  der Lieferant garantiert, dass die gelieferte Ware den für Ihre Verwendung geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dem neuesten Stand der Technik entspricht und keine Rechte Dritter verletzt.

6.2  Mängel der gelieferten Ware, soweit sie bei der Untersuchung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden können, zeigen wir dem Lieferanten innerhalb vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware an. Mängel, die bei einer solchen Untersuchung nicht erkennbar waren, zeigen wir innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Kenntnis an. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge an den Lieferanten.

6.3  Nachbesserungen können ohne Fristsetzung auf Kosten des Lieferanten ausgeführt werden, wenn nach Eintritt des Verzugs geliefert wird. Die gilt ebenso, wenn wir wegen der Vermeidung eigenen Verzugs oder anderer Dringlichkeit ein Interesse an sofortiger Nachbesserung haben und wir dem Lieferanten den Mangel mitgeteilt haben, soweit dies mit der Dringlichkeit der sofortigen Nachbesserung vereinbar ist.

7. Produkthaftung

7.1  Der Lieferant wird uns von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen, die auf Produktschäden beruhen, die durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast.

7.2  Vor einer Rückrufaktion, die ganz oder teilweise Folge eines Mangels des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes ist, werden wir den Lieferanten sofern dies möglich ist unterrichten, ihm die Möglichkeit zur Mitwirkung geben und uns mit ihm über eine effiziente Durchführung austauschen, es sei denn, die Unterrichtung oder Beteiligung des Lieferanten ist wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich. Soweit eine Rückrufaktion Folge eines Mangels des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes ist, trägt der Lieferant die Kosten der Rückrufaktion.

8. Rechnung und Zahlung

8.1  Rechnungen sind unter der Angabe der Lieferanten-und Bestellnummer an unsere Geschäftsadresse zu senden.

8.2  Zahlungen erfolgen

  • innerhalb von 14 Tagen unter Abzug 2% Skonto – innerhalb 30 Tagen netto

Mit der Zahlung ist weder ein Anerkenntnis ordnungsgemäßer Erfüllung, noch ein Verzicht auf die Haftung des Lieferanten wegen Mängel verbunden.

8.3 Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung

  • bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage ab der Abnahme
  • bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage mit vollständiger Erbringung der Lieferungen
  • keinesfalls jedoch vor dem vereinbarten Wareneingangstermin

8.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt

9. Abtretung

Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.

10. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir- unbeschadet unserer sonstigen Rechte- berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechts.

11.2 Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist für beide Vertragsparteien Ludwigsburg/Stuttgart.
Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

 

Allgemeine Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren an Unternehmen im Inland – Lieferbedingungen:

 

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingung en. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

2.1  Unsere Angebote sind freibleibend und haben maximal dreißig Tage Gültigkeit. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und – soweit nicht anders vereinbart – kostenpflichtig. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

2.2 An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Preise, Zahlungen

3.1  Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ohne Skonto ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

3.2  Falls zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.

3.3  Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

4. Lieferung und Montage

4.1  Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer-oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obenliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat.

4.2  Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend, das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.

4.3  Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.

4.4  Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs-und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Leistung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

4.5  Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche 0,5 Prozent, insgesamt aber höchstens 3 Prozent des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

5. Gefahrübergang, Versicherung

5.1  Die Gefahr geht auch auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.

5.2  Verzögern sich oder unterbeleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand – oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.

5.3  Wir verpflichten uns, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen kosten zu versichern.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1  Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

6.2  Der Kunde ist zur Verarbeitung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer in Abs.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde hat die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Erzeugnis und der durch die Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verbindung haben.

6.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Werden uns gehörende Erzeugnisse zusammen mit anderen Waren weiterverkauft, so ist die Kaufpreisforderung in Höhe des Preises unserer Erzeugnisse abgetreten. Die abgetretenen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte aus diesem Abschnitt können widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug kommt. Diese Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt. Auf unser Verlangen hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen.

7. Mängelansprüche (Gewährleistung)

7.1  Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:

  • Wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden
  • Bei natürlichem Verschleiß
  • Bei nicht ordnungsgemäßer Wartung
  • Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
  • Bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.

7.2  Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.

7.3  Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängel ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben.

7.4  Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder- bei erheblichen Mängeln- vom Vertrag zurückzutreten, dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Bauleistungen.

7.5  Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist die Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

7.6  Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßangabe der vorstehenden Ziff. 3.-5. Sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

7.7  Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Vorstehende Bestimmungen gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß
§§438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

7.8  Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit der Abnahme der Leistung, spätestens mit der Inbetriebnahme der Sache, in jedem Fall jedoch spätestens 6 Monate nach Ablieferung der Sache (Gefahrübertragung) oder nach Mitteilung der Versandbereitschaft in unserem Werk.

8. Haftung

8.1  Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2  Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungshilfen
  • bei Personenschäden
  • bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben
  • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz

8.3  Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir- unbeschadet unserer sonstigen Rechte- berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

10.2  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für beide Vertragsparteien Sitz Ludwigsburg/Stuttgart. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.